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               Kapitel Zwei 
 
               
               
 
               
               
               In Syrien 
   Die 
               Êzîdî, die in Syrien leben werden zwar offiziell seitens der 
               staatlichen Organe nicht gedrückt, aber auch sie leiden, wie in 
               anderen Ländern, die das Kurdenland unter sich geteilt haben, 
               darunter, dass sie Kurden sind. Hinzu kommt auch, dass sie auch 
               hier nicht als eine eigenständige Religionsgemeinschaft anerkannt 
               sind und deshalb keine Minderheiten Rechte in Anspruch nehmen 
               dürfen. Im Gegenteil dazu hat die Mehrheit von ihnen keinerlei 
               Rechte in dem Land, in dem sie seit Jahrhunderten leben. Sie 
               werden nicht als Staatsbürger anerkannt, obwohl sie bereits, 
               bevor der Staat ausgerufen würde, dort lebten.1963 hat der Staat 
               ihnen mit der Begründung sie seien Flüchtlinge aus anderen 
               Ländern, ihre syrische Staatsangehörigkeit aberkannt, damit 
               würden ihnen auch alle ihre Menschenrechte aberkannt. Sie Haben 
               kein Recht auf Bildung, Landbesitz, in den Notzeiten auf 
               staatliche Fürsorge und werden nicht beschützt, wenn sie von den 
               moslemischen Nachbarn (Kurden und Arabern) gedrückt werden. Zum 
               Militärdienst werden sie jedoch eingezogen. Man kann dazu sagen, 
               dass sie das Volk sind, das in ihrem Land lebt, aber offiziell 
               nicht existieren darf und deshalb auch ihre individuellen 
               Menschenrechte nicht in Anspruch nehmen dürfen. Auch 
               die wenigen, die als Staatsbürger anerkannt sind, werden nicht 
               besser behandelt als diejenige, die nicht sind. Sie haben 
               beispielsweise zwar das Recht auf Schulbildung, aber das auch 
               nur, wenn sie regelmäßig an Koranunterricht teilnehmen, was für 
               sie wiederum eine Sünde ist. Im Distrikt Afrîn wurden zum 
               Beispiel die ezidische Kinder auf dem Schulweg häufig von den 
               Moslems angegriffen und daran gehindert zu Schule zu gehen. Die 
               Anngreifer waren keine Kinder, sondern Erwachsene. 
                Auch 
               ihnen hat der Staat, in die Züge einer Landreform, das Land 
               weggenommen und unter den Arabern verteilt.        
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