Kapitel Vier



 

Dieser Bericht beruht auf IGFM-Auskünften an die Verwaltungsgerichte Weimar (22.12.1999) und Meiningen (19.04.2000)
August 2000
© 2000 IGFM - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
Redaktion Wanda Wahnsiedler

Jezidi

eine verschwiegene Minderheit auf der Flucht:
aus Georgien vertrieben - von Deutschland abgelehnt

 

2. Jezidi in Georgien

2.1 Kurze Zeit der Anerkennung

 

Gemäß der Volkszählung von 1989 gab es in Georgien 33 000 Jezidi. Nach dem "Blutigen Sonntag" in Tiflis, als am 9.4.1989 sowjetische Sondereinheiten mit Kampfgas und Armeespaten gegen die friedliche Demonstration der georgischen Unabhängigkeitsbewegung vorgingen, hat sich die Mehrheit der Jezidi dieser Bewegung angeschlossen.

Nachdem im Oktober 1990 das demokratische Bündnis "Runder Tisch - Freies Georgien" unter Leitung des Bürgerrechtlers, Swiad Gamsachurdia, in den ersten freien Parlamentswahlen siegte, begann sich die Lage der Jezidi spürbar zu verbessern. Sie erhielten das Recht, eine Zeitung in ihrer Kurdensprache zu drucken, erhielten Sendezeiten im Rundfunk; jezidische Lehrer durften in Schulen für jezidische Kinder kurdischen Sprachunterricht geben. 1991 wurde in Georgien die jezidische Vereinigung "Ronai" ("Licht") gegründet, die sich mit der Pflege der jezidischen Kultur, Glaubens, Traditionen und Sprache befaßte.

 

2.2 Verfolgung und Vertreibung nach 1992

 

Der Verfolgung und Vertreibung der Jezidi aus Georgien liegen gleichermaßen politische Gründe als auch der wachsende Nationalismus in Gesellschaft, Kirche und Staat zugrunde.

Staatliche Verfolgung

 

Die Nähe der Jezidi zur georgischen Unabhängigkeitsbewegung und ihre Unterstützung für Präsident Swiad Gamsachurdia brachte den Jezidi nach dessen Sturz infolge eines bewaffneten Putsches Anfang 1992 den Vorwurf, "Swiadisten"1) zu sein, und damit verbundene Verfolgung ein. Nach dem Ausbruch des georgisch-abchasischen Bürgerkriegs im August 1992 kam für diese religiöse Minderheit aufgrund des wachsenden Nationalismus ein starker Vertreibungsdruck hinzu, der in einer Fluchtwelle mündete, die einem Exodus gleichkam. Sie flohen vor einem Alltag, der aus konstanter panischer Angst vor Überfällen, Gewalttaten gegen jung und alt bis hin zu Morden, Entführung, Vergewaltigung, Erpressung, Raubüberfällen, Vertreibung aus dem Eigenheim (das bei Weigerung angezündet wurde) bestand. Sie hatten Angst, die Kinder in die Schule zu schicken, weil sie dort von aufgewiegelten Mitschülern verprügelt wurden. Sie hatten Angst, daß der Sohn zwangsrekrutiert wird und im Zinksarg zurückkehrt. Es begann damit, daß die Gemeindevorsteher - die Scheichs - vertrieben oder umgebracht wurden, dann ihre Schützlinge. Die meisten Jezidi flohen nach Rußland, ein kleiner Teil kam nach Westeuropa.

Der Staat tat nichts, um die Jezidi zu schützen. Er hatte weder den Willen noch den Wunsch, seine Schutzfunktion auszuüben und Einhalt zu gebieten. Eher umgekehrt: Es waren vor allem staatliche Organe -- das Innen- und das Sicherheitsministerium, (Polizei und Geheimdienst), das Verteidigungsministerium sowie die unter Präsident Schewardnadse zu hohen Staatspersonen aufgestiegenen Warlords --, die großen Anteil an diesem Verfolgungs- und Vertreibungsdruck hatten. Nur in ganz seltenen Fällen nahm die Polizei Ermittlungen wegen Gewalttaten, Entführungen und Morden an Jezidi auf. Denn in vielen Fällen war sie der eigentliche Täter. Was konnte man auch von einer Ordnungsbehörde erwarten, der als Innenminister Personen vorstanden, wie

·           der 1993 von Schewardnadse zum Innenminister berufene Temur Chatschischwili, der eine 10jährige Haftstrafe verbüßt hatte, weil er einen Menschen wegen einer Jeanshose umbrachte,

·           oder sein Nachfolger, der ehem. KGB-General, Schota Kwiraja, der in Anwesenheit Eduard Schewardnadses fünf wehrlose gefesselte Menschen erschossen hat.

Schlimmste Verbrechen bis hin zum Mord, die georgische Ordnungsorgane an den Jezidi nach 1992 verübten, bleiben bis heute ungesühnt. Wie z.B.im Fall von Eduard Tamojew, von dem die Polizei in Tiflis Schutzgelder erpresste und ihn im April 1993 zu Tode prügelte, weil er die Zahlung verweigerte. Einige weitere Beispiele aus der Liste der der IGFM bekannten Fälle:

·           Der Jezide, Riso Dawresow, erleidet infolge der Mißhandlungen auf dem Polizeirevier einen Schlaganfall und stirbt.

·           Drei Polizisten gehörten zu einer Gruppe, die im September 1994 die Wohnung der jezidschen Familie Tscholi Agadschanow überfiel, ausraubte und zwei anwesenden Frauen mit heißem Bügeleisen Brandwunden zufügte. Nach Erstattung einer Anzeige wurde die Familie mit Drohanrufen terrorisiert, im Februar 1995 wurde ihr Heim angezündet.

·           Der 18jährige Giwi Odschojan wurde 1995 auf dem Polizeirevier erschlagen. Drei Tage später starb sein Bruder Temur infolge einer giftigen Injektion, die er auf dem gleichen Polizeirevier gewaltsam verabreicht bekam.

·           Als Tengis Bakojan wegen regelmäßiger Überfälle auf seine Familie 1994-95 bei der Polizei Anzeige erstatten wollte, wurde er dort zusammengeschlagen, und man droht ihm eine Haftstrafe an, sollte er noch einmal eine Anzeige wagen. Weitere Überfälle und gewalttätige Übergriffe auf die Familie und die Schutzlosigkeit zwangen sie schließlich zur Flucht aus dem Land.

·           Familie Memeol Kalaschow: Vater Memeol wurde im Februar 1995 entführt, bewußtlos geschlagen, ihm wurden die Zähne ausgeschlagen. Polizei verweigerte die Ermittlungen, weil er Jezide war. Seit 1995 wurde sein Schwiegersohn, Surab Asmanow, mehrmals von der Polizei festgenommen, die von der Familie Lösegeld für seine Freilassung erpresst. Asmanows Elternhaus wurde niedergebrannt, sein Vater schwer mißhandelt, seiner Mutter schnitt man die Nase ab. Kalaschows Schwager verstarb an Mißhandlungen auf der Polizeiwache.

·           Im März 1996 wurden Teimuras Askarjan und sein Schwager von Polizisten auf offener Straße entführt, ausgeraubt und bewußtlos geschlagen. Zwei Tage später fand man sie schwer verletzt auf einem Tifliser Friedhof. Askarjan überlebte die Verletzungen nicht und starb kurz darauf im Krankenhaus. Sein Schwager ist seitdem behindert. Im Dezember holte die Polizei ihn ab und erklärte der Familie, daß sie ihn gegen 3000 US-Dollar freikaufen könne.

·           Im August 1996 überfielen Polizisten, die von der Familie Kasoew regelmäßig Geld erpreßten, die Wohnung der Familie und rauben sie aus. Der anwesenden Mutter, Kubar Kasoewa, fügten sie Verbrennungen mit einem Bügeleisen zu.

·           Jahrelang gelang es dem Oberstleutnant der Polizei, Reso Abassow, zu verheimlichen, daß er jezidischen Glaubens war, bis der georgische Geheimdienst es herausfand. Er wurde von zwei Angehörigen des Geheimdienstes in seinem Arbeitszimmer erschossen.

·           Rasmik Kalojan wurde von Polizisten, die von ihm Geld erpressten, wegen ausstehender Zahlungen an seinem Arbeitsplatz aufgesucht und zusammengeschlagen; sie nahmen ihm sein Auto weg. Im Frühjahr 1997 floh die Familie nach wiederholten Erpressungen und Brutalitäten der Polizei aus Georgien: beim letzten Besuch stieß ein Polizist die Mutter so, daß sie ihr kleines Kind nicht mehr halten konnte. Es fiel in einen Bottich mit heißem Wasser und wurde verbrüht.

  

Wie die Familie T. Kokojan vertrieben wurde

 

Die Großfamilie Kokojan lebte im Tiflis. Nach 1992 begann man, sie nachdrücklich aufzufordern, ihre Wohnung zu räumen und aus Georgien zu verschwinden, doch die Kokojans weigerten sich. Am 27.7.1996 versuchten bewaffnete Uniformierte, auf offener Straße die 16jährige Tochter Kokojans zu entführen. Sie wehrte sich heftig, wurde daraufhin zusammengeschlagen und mit Stiefeln in den Bauch getreten. Passanten brachten sie ins Krankenhaus, wo sie umgehend operiert werden mußte. Das Mädchen hat die Wohnung seitdem nicht mehr verlassen. Am 2.8.1997 wurde Kokojans Ehefrau von drei bewaffneten Uniformierten auf offener Straße ins Auto gezerrt. Sie wurde von ihnen vergewaltigt und erst am nächsten Tag freigelassen. Der Sohn mußte 1996 nach vier Wochen sein Jura-Studium an der Hochschule aufgeben, weil er von seinen georgischen Mitstudenten tagtäglich zusammengeschlagen, ausgeraubt, erpresst und beschimpft wurde: "Ein Jezide hat kein Recht auf ein Studium". Ständig wurde er von der Polizei angehalten, die von ihm Geld forderte.

T. Kokojan, der ein Lebensmittellädchen auf dem Markt betrieb, wurde von bewaffneten Polizisten und Nationalgardisten aufgesucht und ausgeplündert. Wehren konnte er sich nicht, man drohte ihm stets, ihn dann umzubringen. Am 15.4.1998 holte ihn die Polizei ab, brachte ins Innenministerium, wo er entsetzlich zusammengeschlagen und mit kochendem Wasser überbrüht wurde. Bevor man ihn auf freien Fuß setzte, erklärte man ihm, daß sein Laden beschlagnahmt sei und er sich dort nicht mehr blicken lassen dürfe. Am 5.5.1998 holte ihn die Polizei von zu Hause ab und brachte aufs Revier. Dort schlug sie ihn so zusammen, daß einige Rippen brachen. Die Polizei forderte ihn zum wiederholten Mal auf, die Wohnung herzugeben, und drohte an, anderenfalls seine Kinder zu verbrennen.

Am 1.6.1998 floh die Familie Kokojan nach Deutschland. Der seelische und gesundheitliche Schaden, der ihr in Georgien zugefügt wurde, ist enorm.

Nur in ganz seltenen Fällen wurden die Staatsdiener bestraft, allerdings sehr milde, und waren stets die ersten, die bei der nächsten Amnestie freikamen. So z.B. die drei Polizis-ten, die Dschemal Unisjan erdrosselten, weil er ihnen die Zahlung von Schutzgeldern verweigerte. Als sein Sohn Tengis gegen das milde Urteil (zwei erhielten je 4, einer 3,5 Jahre Haft) Klage einlegte, drohte man ihm das Schicksal seines Vaters an.

In allen Fällen wurde den Hinterbliebenen der Opfer verdeutlicht, das Land auf schnellstem Wege zu verlassen. Wer der Aufforderung nicht folgte, dessen Haus wurde angezündet oder er wurde aus der Wohnung geworfen. Oder aber man half mit Androhung von Gewalt, Entführung oder einem Einzug zum Militär (aus dem bereits viele nicht lebend zurückgekehrt sind) nach 

Auch nach der Aufnahme Georgiens als Vollmitglied in den Europarat im April 1999, hat sich an der Lage der wenigen im Lande noch verbliebenen Jezidi nichts geändert. Sie werden nach wie vor im Berufsleben so auch in der Bildung benachteiligt. Aufgrund des Politmalus gehörten sie zu den ersten, die entlassen wurden. Nach Auskunft der Hochschullehrer, die Mitglieder der georgischen IGFM-Sektion sind, wurden Jugendliche an der Aufnahme in eine Hochschule bzw. an einem Hochschulstudium gehindert, sobald sich herausstellte, daß sie Jezidi sind.

Auch blieben sie Zielobjekt der polizeilichen Willkür. Beispielhaft dafür war die Reaktion der Tifliser Polizei, nachdem im Bezirk, wo viele Jezidi leben, am 23.5.1999 der Polizeibeamte, Leri Telidze, gegen 23.00 Uhr von Unbekannten erschossen wurde: Sie führte in der Nacht bei jezidischen Familien eine groß angelegte Razzia durch. Wenn eine Wohnung verschlossen war, weil keiner da war, wurde die Tür eingetreten. Wer zu Hause war, wurde festgenommen und auf die Reviere transportiert - Männer, Frauen, .Alte, Jugendliche. Auszug aus einem Bericht in "Achali Toaba" ("Junge Generation") vom 29.5.1999:

"... Malchas Safarow hatte furchtbare blaue Flecken und Blutspuren im Gesicht. Eine Nachbarin sagte, daß er bei der Polizei geschlagen wurde. Er selber sagte uns, daß er von der Treppe gefallen sei. Es war schon erstaunlich, wie viele Menschen nach einem Aufenthalt in einem der Polizeireviere "von Treppen fallen" und dabei alle die gleichen Spuren und blaue Flecken aufwiesen.

Murad Kazijan hat keine Angst und erzählt: "Ich bin krank. Sie kommen und prügeln mich, es nimmt kein Ende. Ich will die Spuren nicht zeigen, es ist mir peinlich. Ich traue mich nicht mehr, auf die Straße zu gehen. Ein ganzes Wohnviertel hat man zur Polizei gebracht. Sehen Sie dieses kranke Mädchen? Sie ist taubstumm. Man hat sie auch mitgenommen. ..."

"Uns hat man zum Verhör mitgenommen. Dort hat ein Polizist mich auf schlimmste Weise beschimpft. Wir sind Jugendliche. Darf man sich so benehmen? Sie sagten mir "Du bis als Jungfrau hierher gebracht worden, gehst aber nicht mehr als solche heim", sagt Inga Aslanjan. Eine alte Frau erzählt, daß die Polizei ihre Wohnungstür und Fensterscheiben eingeschlagen hat, als sie nicht daheim war. Ein junger Mann sagt: "Ich habe Angst vor einer neuen Festnahme. Deswegen gehe ich nicht mehr zur Arbeit..."

Nach dem Polizistenmord erklärte der Tifliser Polizeichef im Fernsehen wörtlich: "Wir werden uns für diesen Mord rächen". Das was man den Menschen hier angetan hat, war seine Rache.

Beim Abschied sagten mir meine Gesprächspartner: "Man hat uns gesagt, daß der Täter bekannt ist. Was will man dann von uns? Wie verweigern keine Aussage, aber man muß uns doch nicht schlagen und beschimpfen. Viele Familien hier sind offiziell weggezogen, tatsächlich aber sind sie geflohen, weil sie Angst hatten. Sie hatten Angst, von der Polizei festgenommen und geschlagen zu werden. Wir gehen ins Bett voll bekleidet, weil wir Angst haben, daß sie wieder kommen. ..."

Ein Entkommen ist praktisch nicht möglich. Der Teil Georgiens, der von Tiflis aus regiert wird -- d.h. alle Regionen außer Abchasien, Südossetien und z. T. Adscharien --, ist ein zentralistisch regierter Staat mit straffen Zuzugsregeln, die noch aus der Sowjetzeit stammen. Das Meldesystem gewährleistet, daß die Einwohnerbehörde am neuen Wohnort Zugriff auf die Daten hat, die am alten Wohnort über den Einwohner angelegt wurden. Eine Übersiedlung in das separatistische Abchasien ist nicht möglich, da die georgisch-abchasische Grenze für derartige Unternehmungen undurchlässig ist. Darüber hinaus steht der abchasische Nationalismus dem georgischen in nichts nach. Gleiches trifft auf Südossetien zu.

  

2.3 Nationalismus und Kirche

 

Der Nationalismus unter den Georgiern stieg in dem Maße, in dem separatistische Bewegungen in den Teilrepubliken bzw. -regionen Georgiens (1990 in Südossetien und 1992 in Abchasien) zunahmen, die Wirtschaft infolge der drei Bürgerkriege und Korruption ruiniert wurde, das öffentliche Leben durch marodierende Banden, wie der "Mchedrioni" des wegen Raubmords vorbestraften Vizestaatschefs, Dschaba Iosseliani, zum Erliegen kam, und die mit ihnen zusammenarbeitenden Staatsorgane Georgien zu einem rechtsftreien Raum machten. Im gleichen Maße stieg gegenüber Andersgläubigen die Unduldsamkeit der georgischen orthodoxen Kirche und ihres Patriarchats, das eine maßgebliche Rolle beim bewaffneten Putsch gegen Präsident Gamsachurdia spielte und ein loyaler Verbündeter dessen Nachfolgers Schewardnadse war und ist.

1995 erhielt die orthodoxe georgische Kirche de-facto den Status eines Staatskirche. Zwei Jahre später trat sie aus dem Welkirchenrat, dessen jahrelanger Vorsitzender der KGB-Agent mit dem Decknamen "Iverieli" -- der georgische Patriarch Ilia II -- war, aus. Nichtorthodoxe werden von ihr als Sektierer bezeichnet und bekämpft, wobei ihr dabei die Polizei und nationalistische Georgier zur Seite stehen. Gewalttätige Übergriffe auf Andersgläubige, gewalttätige Auflösung ihrer Gottesdienste oder religiöser Feiern und die Beschlagnahme und Verbrennung ihrer religiösen Literatur sind keine Seltenheit. Bezeichnend ist der Brief des Patriarchen Ilia II vom 30.9.1995 an Staatschef Schewardnadse und an den Vorsitzenden des georgischen Parlaments. Auszug:

"... Wir machen uns Sorgen darüber, daß das Volk des unabhängigen Georgiens z.Zt. von verschiedenen unwahren Lehren und Sekten angegriffen wird. ... Zu unserem Bedauern, zogen sie schon viele Menschen auf ihre Seite. Das bringt große Gefahr nicht nur für unsere nationale Einheit, Traditionen und Moral, sondern auch für unsere Kultur und den wahren Glauben unseres Volkes. Das georgische Volk ist seit Jahrhunderten ein Volk orthodoxen Glaubens. Das muss auch heute so bleiben. Ein Mensch, der sich vom orthodoxen Glauben entfernt, ist für sein Volk verloren. Die Georgische Kirche fordert die georgische Regierung auf, die Tätigkeit der Sektierer und anderer religiösen Gemeinschaften in unserem Land zu verurteilen, und ihre Tätigkeit als einen Angriff gegen das georgische Volk einzustufen. Es müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die solche Tätigkeiten in Georgien verbieten. ..."

Als Papst Johannes Paul II im November 1999 Georgien besuchte, warnte das Patriarchat der Georgischen Orthodoxen Kirche in einer offiziellen Erklärung, daß orthodoxe Gläubige eine Todsünde begehen würden, sollten sie an der Papstmesse teilnehmen. 

Die orthodoxe Kirche in Georgien trägt Mitschuld daran, dass die Jezidi an der Ausübung ihrer Religion behindert, während ihrer religiösen Feste gestört, jezidische Gräber geschändet werden. Sie trägt Mitschuld an der brutalen Vertreibung der Jezidi aus Georgien, die in diesem Land zu den kleinsten und schutzlosesten Gruppen gehören. Sie schwieg, während nationalistische Georgier Jezidi nachstellten, Frauen und junge Mädchen vergewaltigten, die Jezidi mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben, um sie zum Verlassen Georgiens zu zwingen.

Die gleiche Mitschuld trägt der Staat, der den Nationalismus und Unduldsamkeit gegenüber Andersgläubigen nährt. Ende 1991 gab es in Georgien noch über 4000 Familien der Duchoboren - einer kleinen russischen Religionsgemeinschaft (Glaube ähnlich den Quakern in den USA), deren Vorfahren vor 150 Jahren vor der Verfolgung durch die Russische Orthodoxe Kirche nach Georgien geflohen waren. Anfang 1999 haben die letzten 60 Familien der Duchoboren Georgien verlassen, um in Kanada eine sichere Zuflucht zu finden.

  

2.4 Nationalismus und die Armee

 

In jedem Land sind die Streitkräfte das Spiegelbild der Gesellschaft in ihrem Land. Der einzige Unterschied ist, daß das Austragen der gesellschaftlichen Konflikte hier geballt und auf kleinstem abgeschotteten Raum geschieht, aus dem eine Flucht unmöglich ist. Die aus der Sowjetarmee übernommene Verachtung der Angehörigen nationaler geschweige denn religiöser Minderheiten seitens Angehöriger der Titularnation ist infolge des wachsenden Nationalismus, der vor allem im georgisch-abchasischen Bürgerkrieg seinen reichsten Nährboden hat, zu einer Bedrohung für Rekruten nichtgeorgischer Abstammung geworden.

Viele Jezidi, die während dieses Bürgerkriegs zwangsrekrutiert wurden, gelten seitdem entweder als vermißt oder wurden durch einen Schuß in den Rücken, vermutlich von Militärangehörigen der eigenen Truppe, getötet. Jetzt, nachdem man sie beinahe alle aus Georgien vertrieben bzw. zur Flucht aus dem Land gezwungen hat, dringen über die wenigen noch dort Verbliebenen kaum Informationen nach draußen.

Allerdings kann ein Blick auf die Lage anderer nationaler und religiöser Minderheiten in dieser Hinsicht aufschlußreich sein. So hat z.B. die in Georgien lebende aserische Minderheit (zählt ca. 250 000 Personen) 1998 die Gesellschaft "Otan" gegründet, um ihre Rechte zu verteidigen. Am 16.2.1999 erklärte der "Otan"-Vorsitzende, Kamil Kiredschi, auf einer Pressekonferenz in Baku/Aserbaidschan, daß in den georgischen Streitkräften die zügellose Gewalt gegen Rekruten aserischer Herkunft dramatisch zugenommen habe. Er berichtete, daß allein innerhalb der ersten Februar-Hälfte ca. 70 aserischstammende Rekruten, die in Tiflis stationiert waren, infolge der Mißhandlungen und in Angst um ihr Leben aus der Armee desertiert sind. Alle Beschwerden der "Otan"-Gesellschaft an Präsident Schewardnadse und den Verteidigungsminister hätten zu keinem Ergebnis geführt. (RFE/RL, Turan und ANS-Press, 17.2.1999.)

Die IGFM geht davon aus, daß die Lage der Rekruten-Jezidi die gleiche, wenn nicht noch schlimmer ist, da die Jezidi, nachdem ihre Organisation "Ronai" aufhörte zu existieren, kein Sprachrohr mehr haben, das die Öffentlichkeit auf ihr Schicksal aufmerksam machen würde.

  

3. Das Schicksal der jezidischen Kulturvereinigung "Ronai" ("Licht")

 

Nach dem Sturz des georgischen Parlaments, der Regierung und des Präsidenten am 6.1.1992 begann für die jezidische Minderheit eine schlimme Verfolgung, in deren Folge ihr Sprachrohr, die "Ronai" zerschlagen wurde.

Im Februar 1992 fanden beim "Ronai"-Vorstandsmitglied, Josef Akoew zwei Hausdurchsuchungen statt, bei denen die gesamte jezidische Literatur vom Geheimdienst und der Polizei beschlagnahmt wurde. Als Akoew dagegen scharf protestierte, schlugen sie ihn mit Gewehrkolben zusammengeschlagen und nahmen ihn "wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt" für drei Tage in Arrest. Er verbrachte sie im Tifliser Untersuchungsgefängnis Ortatschala, wo man von ihm mit Folter Aussagen über "Ronai"-Kontakte zu ausländischen Organisationen und zu Anhängern des Präsidenten Gamsachurdia abpressen wollte.

Um sich besser schützen und die Belange der jezidischen Religionsminderheit besser vertreten zu können, beschloß daraufhin "Ronai", der Gesellschaft "Rustaweli" beizutreten, deren damaliger Vorsitzender Ministerpräsident Tengis Sigua war. "Ronai" erhielt ein Zimmer im Büro der Rustaweli-Gesellschaft. Während "Ronai" selbst sich jetzt einigermaßen sicher fühlte, nahm die Verfolgung der Jezidi zu. Allein im März und April 1992 hatten sich an "Ronai" über 500 Jezidi gewandt, deren Beschwerden stets die gleichen waren: willkürliche Festnahmen, Entführung junger Jezidinnen, die später vergewaltigt, entstellt und ermordet aufgefunden wurden, Erpressung, gewalttätige Übergriffe, Beschlagnahme des Eigentums, Vertreibung aus dem Eigenheim, Aufforderung zum Verlassen Georgiens.

Die Gesetzlosigkeit und Willkür der paramilitärischen "Mchedrioni" des Vizestaatschefs Dschaba Iosseliani (vorbestraft wegen Raubmords an einer Jüdin, 1995-2000 inhaftiert wegen Attentats auf Präsident Schewardnadse), der Nationalgardisten des damaligen Verteidigungsministers Tengis Kitowani und der Miliz hatten zur Folge, daß immer mehr Jezidi, in Angst um ihr Leben, die Flucht aus dem Land ergriffen.

Im September 1992 versprach der damalige Vorsitzende der staatlichen Menschenrechtskommission Georgiens, Sandro Kawsadse, unter dem Druck ausländischer kurdischer Organisationen, deren Vertreter Georgien ausgesucht hatten, Maßnahmen gegen die Verfolgung der Jezidi zu ergreifen und sich für die Einleitung von Ermittlungen in Fallen der ungeklärten Morde an Jezidi einzusetzen.

Gleich nach der Abreise der ausländischen Vertreter begann bei "Ronai" ein Telefonterror mit Morddrohungen, die Fassade ihres Büros wurde mehrmals beschossen, der 28jährige Jurist, Merab Namadow, zuständig bei "Ronai" für Pressearbeit, wurde vor dem Hauseingang erschossen.

Im Oktober 1992 wurde "Ronai"-Vorstandsmitglied, Josef Akoew, ohne Begründung festgenommen, aufs Revier gebracht und dort verprügelt. Auf seine Frage, warum man ihn so behandele, erhielt er als Antwort, daß er ein Kurde und daher Gast auf georgischer Erde sei, und in Zukunft den Mund halten solle. In die Wohnung seiner Schwester, Marina Tscholajan, drang eine bewaffnete Gruppe ein, und forderte die Herausgabe von Geld und Schmuck. Als Frau Tscholajan erklärte, daß sie nichts habe, überbrühten sie mit kochendem Wasser ihre kleine Tochter Elisabeth.

Im November 1992 wurde Akoew als erster der "Ronai"-Mitarbeiter in den georgisch-abchasischen Krieg zwangseingezogen und nach Suchumi abkommandiert. Ende Dezember 1992 wurde das "Ronai"-Büro überfallen, ausgeraubt und zertrümmert, alle männlichen Mitarbeiter wurden in den Krieg zwangsrekrutiert. Nur wenige kehrten zurück. 

Im Januar 1993 verhaften OMON-Sondermilizen das "Ronai"-Mitglied, Surik Matojan, weil er als Redner auf einer Kundgebung der georgischen regimekritischen Opposition auftrat. Er wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn, Rafael Aliew, der sich mit Fällen der im Abchasien-Krieg verschwundener jezidischer Soldaden beschäftigte, wurde zwangsrekrutiert und in den Bürgerkrieg geschickt. Nach seiner Rückkehr setzte er heimlich seine Ermittlungsarbeit fort. Nach der Haftentlassung seines Vaters im Januar 1996 versuchten beide das "Ronai"-Presseorgan, "Die Stimme der Jezidi", wiederzubeleben. Am 25.12. 1996 sollte sie nach über vier Jahren in einer kleinen Auflage erscheinen und Ermittlungsergebnisse über drei Fälle verschwundener Soldaten-Jezidi beinhalten. Dazu kam es nicht. Am gleichen Tag wurden Vater und Sohn von der Polizei abgeholt, die sie verprügelte und befahl, ihre Tätigkeit einzustellen. Kurze Zeit später starb Surik Matojan, sein Sohn mit Familie mußte aus Georgien fliehen.

Dem "Ronai"-Vorsitzenden, Jurij Nabiew, gelang mit Josef Akoew und Merab Schamoew die Flucht nach Moskau, wo sie im März 1993 eine Assoziation der Jezidi in der GUS gründeten. Nachdem der Moskauer Bürgermeister Luschkow nach dem Oktober-Putsch 1993 pogromartige Razzien gegen "Personen kaukasischer Nationalität" durchführen ließ und deren Ausweisung aus Moskau angeordnet hatte, tauchten die drei "Ronai"-Vorstandsmitglieder unter.

Akoew schlug sich nach Armenien durch, wo er sich bis Februar 1994 in den Ruinen des verlassenen Dorfes Getaschen, in denen seine Tante Zuflucht fand, versteckt hielt. Dann ging er nach St. Petersburg. 1996 kehrte er heimlich nach Georgien zurück, wo er sich bei Rustawi versteckt hielt. Mitte Juli 1996 verließ er mit Familie heimlich Georgien und gelangte über Kiew/Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, im Juni 1997 wurde er aus Bayern nach Georgien abgeschoben. Konkrete Angaben darüber, was mit ihm nach Ankunft in Tiflis geschah, haben wir nicht. Wir konnten nur in Erfahrung bringen, daß ihm die Flucht nach Armenien gelungen ist, wo er sich in einem entlegenen Dorf bei Verwandten versteckt hält.

Dort fand Zuflucht auch seine Schwester, Marina Tscholajan, die am 26.9.1996 aus München abgeschoben wurde. Nach Ankunft auf dem Tifliser Flughafen wurde sie vom Sicherheitsdienst festgenommen, mehrere Stunden verhört, ihre gesamte Habe beschlagnahmt. Mit der Begründung, sie habe Heimatverrat begangen, kam sie vorübergehend in Untersuchungshaft. Zwei Tage später setzte man sie auf freien Fuß mit dem Verbot, Tiflis zu verlassen, und leitete gegen sie ein Verfahren wegen "Verletzung der Paßbestimmungen" ein. Daraufhin floh sie zu ihrem Bruder nach Armenien.

 

4. Jezidische Flüchtlinge in Deutschland

Abschiebung, weil die Auswärtige Amt ihre Verfolgung leugnet

 

Die wenigen jezidischen Familien, die auf der Suche nach Zuflucht in die Bundesrepublik Deutschland kamen, sind hier unwillkommen. Sie haben weder eine politische Lobby noch ein Mutterland als Staatsgebilde und folglich kein offizielles Sprachrohr, das ihnen in der Weltöffentlichkeit Gehör verschaffen würde. Und ihre Organisation "Ronai", die für sie sprechen könnte, existiert nicht mehr. Den Jezidi selbst schenkt man kaum oder kein Gehör, geschweige denn Glauben, wenn sie deutschen Institutionen ihre Torturen schildern. Eine federführende Rolle kommt hier dem Auswärtigen Amt zu.

Die IGFM musste feststellen, dass die durchgehend negativen Entscheide des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) und der Verwaltungsgerichte ausschliesslich auf Lageberichten des Auswärtigen Amtes beruhen, das die Verfolgung dieser Minderheit und auch sonstige schwere Menschenrechtsverletzungen in Georgien konsequent leugnet und Beweise der Menschenrechtsorganisation als "Gefälligkeitsauskünfte" verunglimpft. Dabei stützt sich das Auswärtige Amt größtenteils auf Auskünfte, die es bei staatlichen Behörden bzw. bei Regierungsorganen Georgiens einholt.

Mehr noch. Im Falle der Jezidi hat das Auswärtige Amt in seinem Schreiben vom 15.6.2000 (liegt der IGFM vor) eine unwahre Auskunft erteilt: Er behauptete, das weltliche Oberhaupt der Jezidi, Herr Mir Tashin Said Berg, hätte angeblich in seinem Gespräch mit dem Auswärtigen Amt am 9.5.2000 gesagt, dass die Jezidi in Georgien (und Armenien) "nicht verfolgt" werden. Das Oberhaupt der Jezidi hatte aber genau das Gegenteil gesagt - dass die Jezidi dort zahlreiche Menschenrechtsverletzungen erleiden und diskriminiert werden.

Große Sorgen bereitet daher der IGFM das Schicksal der aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobeben Jezidi, deren Asylantrag abgelehnt wurde. In den meisten Fällen gelten sie als "verschollen". Einige Beispiele:

o Am 17.11.1999 wurde Malchas Galojan ohne seine Ehefrau nach Georgien abgeschoben. Am 18.11.1999 brachen bewaffnete Polizisten die Tür seiner Wohnung ein, schlugen ihn zusammen und forderten von ihm 5000 US-Dollar. Da er dieses Geld nicht hatte, brachten Herrn Galojan zur Polizei, wo er in eine Zelle gesperrt wurde - bis er nicht gegen die obige Summe freigekauft wird. Drei Tage später brachten seine Verwandten 2500 US-Dollar, die sie zusammen borgten, der Polizei. Er wurde mit der Auflage auf freien Fuß gesetzt, den Rest der Summe zu beschaffen. Seine Ehefrau wurde am 12.1.2000 nach Georgien abgeschoben. Kurz danach verlieren sich ihre Spuren.

o S.Ch. (voller Name der IGFM bekannt) wurde etwa zur gleichen Zeit nach Georgien abgeschoben. Seine Spur verliert sich am Tifliser Flughafen. Man weiß nur, daß er nach Ankunft von georgischen Zollbeamten und Angehörigen des Sicherheitsdienstes festgenommen wurde, die Geld von ihm wollten.

o A.O. (voller Name der IGFM bekannt) wurde am 5.9.1999 nach Tiflis abgeschoben und gilt seitdem als vermißt.

o Rostam Issajew wurde Anfang 1999 nach Tiflis abgeschoben. Am Tag seiner Ankunft wurde er von bewaffneten Uniformierten aufgesucht und abgeführt, und gilt seitdem als vermißt.

Gegen die Lageberichte des Auswärtigen Amtes kann sich eine von ihm darin verunglimpfte Menschenrechtsorganisation, geschweige denn ein Asylbewerber, kaum wehren, da das Auswärtige Amt sie als "nur für den Dienstgebrauch" zulässt und somit der Öffentlichkeit vorenthält. Andererseits ist der IGFM in keinem Fall der zwangsabgeschobenen Jezidi bekannt geworden, dass das Auswärtige Amt ihrem weiteren Schicksal in Georgien über seine Botschaft nachgegangen wäre.

 

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1) - Den Begriff "Swiadisten" erfand der georgische Präsident Eduard Schewardnadse. Damit bezeichnet er nicht nur die Anhänger seines Vorgängers, Swiad Gamsachurdia, sondern alle, die sein Regime ablehnen. Westliche Politiker und Medien haben diesen Begriff übernommen, ohne sich der Bedeutung im Klaren zu sein.

 

 
 

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© Niviskar:  Ferhun Kurt 

 

Die chronologische Geschichte einer leiderprobten, kleinen Religionsgemeinschaft

 

 

 


Einfuehrung des Autors


Einleitung


Kapitel Eins


Kapitel Zwei


Kapitel Drei


Kapitel Vier


Anhang